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Der „Grüne Pass“

 

Mit dem „Grünen Pass“ soll man digital die Einhaltung der „3-G-Regel“ (geimpft, getestet, genesen) nachweisen können. Seit 1. Juli ist er EU-weit in Kraft und mittlerweile sind alle Zertifikate darin aufgelistet und abrufbar. Doch wie bekommt man den „Grünen Pass“ eigentlich?

Um den „Grünen Pass“ abzurufen gehen Sie zuerst auf die Website gesundheit.gv.at. Gleich auf der Startseite findet sich ein Eintrag zum „Grünen Pass“, hier erhalten Sie weiterführende Informationen sowie die Login-Seite. Nun loggen Sie sich mit Ihrer Handysignatur oder der Bürgerkarte ein. Seit Anfang Juli steht auch eine App für Smartphones zur Verfügung. Die elektronische Handysignatur kann in der Regel persönlich, mit amtlichen Lichtbildausweis bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Normalerweise ist dies die Bezirksbehörde oder Gemeinde. Online ist es zwar auch möglich, aber etwas komplizierter, außerdem müssen Sie ein paar Tage für die Aktivierung miteinplanen. Auf www.buergerkarte.at findet sich eine Schritt für Schritt Anleitung zum Erhalt der Handysignatur.

Die Handysignatur-App, die man ebenfalls kostenlos herunterladen stellt zum Sicherheitscheck entweder einen QR-Code aus, oder man lässt sich wie beim Online-Banking eine TAN-Code zusenden, den man dann auf gesundheit.gv.at einträgt.

Nach der Überprüfung der Identität wird man automatisch auf die Liste der vorhandenen Zertifikate weitergeleitet. Mit einem Klick darauf können Sie das jeweilige Zertifikat lokal am Handy speichern oder ausdrucken, sie brauchen danach also keine mobile Internetverbindung mit Ihrem Smartphone, um den Nachweis aufzurufen. Die Vorrausetzung für das Impfzertifikat ist, dass Ihre Erstimpfung mindestens 22 Tage zurückliegt.

Natürlich ist es auch weiterhin möglich Ihren Nachweis lediglich in Papierform mitzuführen. Wer seine Impfkarte oder Impfnachweis verloren hat, kann Ihn bei Hausärzten oder der Apotheke gegen Vorweis der E-Card ausdrucken lassen.